4.5.2

Amtsträger: Studiensemester
4.5.2
Rechtstexte ref-fr.ch

Beschluss des Synodalrats vom 05.07.1990: Bewilligung eines Studiensemesters für kantonale Amtsträger

(Amtsträger: Studiensemester)
vom 5. Juli 1990
Gestützt auf:

Artikel 168 Absatz 4 Kirchenordnung

Eine Studienbewilligung zur Weiterbildung kann kantonalen Amtsträgern nach 10jähriger Tätigkeit gewährt werden, und zwar unter Vorlage eines detaillierten Weiterbildungsprojektes, das folgende Punkte enthalten muss:

-

das angestrebte Ziel und die Motivation für die Weiterbildung;

-

Programm, Ort und Zeit der Weiterbildung;

-

das Budget und die Modalitäten der Finanzierung der vorgesehenen Weiterbildung;

-

die Instanz, welche die Weiterbildung begleitet und auswertet (Pro­fessor, Universität, Institution, Ausbildner..);

-

die Form, die der am Ende der Weiterbildung erstellte Bericht anneh­men wird.

Das Gesuch für ein Studiensemester muss ein Jahr im Voraus gestellt werden.
Der/die Gesuchsteller/ in für ein Studiensemester muss die Beziehung zwischen seinem/ihrem Weiterbildungsprojekt und der Ausübung seines/ ihres Ministeriums aufzeigen.
Nach Konsultation der Begleitkommission ist der Synodalrat zuständig.

Link zum Text des Reglements
Inkraftsetzung: dieser Beschluss tritt am 5. Juli 1990 in Kraft.

Der Präsident: J. Vaucher
Der Vizepräsident: M. Lederrey