vom 1. Februar 2022
1 Im Geiste eines guten ökumenischen Einvernehmens und gegenseitiger Anerkennung, vereinbaren
die römisch-katholische Kirche im Kanton Freiburg, vertreten durch Frau Celine Ruffieux und Frau Marianne Pohl-Henzen
und
die evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Freiburg, vertreten durch die Herren Pierre-Philippe Blaser und Peter Andreas Schneider
2 Mit diesem Abkommen, dass die Orte, an denen gefeiert wird (Kirchen, Kapellen, Tempel, Andachtsräume), die unter der Verantwortung ihrer Pfarreien stehen, für eine Feier ausgeliehen werden können, die nach den Riten der Schwesterkirche und unter der Leitung eines/einer von der Kirche anerkannten Amtsträgers/in für Messen, Gottesdienste, Taufen, Hochzeiten oder Trauerfeiern abgehalten wird.
3 Die praktischen Modalitäten der gegenseitigen Ausleihe werden auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen der gastgebenden und der besuchenden Pfarrei festgelegt. Diese Modalitäten können folgende Schwerpunkte umfassen:
-
Datum und Uhrzeit der Ausleihe
-
Regeln für die Nutzung von Räumlichkeiten
-
Auskunftspersonen für jede Pfarrei bezüglich der Ausleihe
-
Vor Ort anwesende Person der gastgebenden Pfarrei
-
Festlegung der Spende und Verantwortung für die Einzahlung auf das Konto des gewählten Hilfswerks
-
Kosten
-
Verantwortlichkeiten bei Schäden
Murten, 1. Februar 2022
Unterschriften:
Céline Ruffieux, Représentante de l'évêque Région diocésaine Fribourg francophone
Marianne Pohl-Henzen, Bischöfliche Delegierte Bistumsregion Deutschfreiburg
Pierre-Philippe Blaser, Präsident des Synodalrats EERF-ERKF
Peter Andreas Schneider, Sekretär des Synodalrats Kirchenschreiber EERF-ERKF