3.3.3
Konfirmation: Richtlinien-
konfessioneller schulischer Religionsunterricht (6 bzw.8) x 38 Lektionen = 228 Lektionen)
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Familiengottesdienste
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ausserschulische gemeindliche Aktivitäten
1.
Die Teilnahme an diesen drei Elementen ist Bestandteil des katechetischen Bildungsgangs zur Konfirmation (KUF) während der Primarschulzeit.
2.
Der kirchliche Unterricht wird von den Kirchgemeinden im Rahmen ihrer Arbeit mit Kindern angeboten.
3.
Das ausserschulische Angebot ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.
4.
Die Anwendung von Ziffer 4 im Sekundarschulbereich bleibt dem Kirchgemeinderat vorbehalten.
A)
Konfessioneller schulischer Religionsunterricht während der 7.-9. Klasse (3 x 38 Lektionen KUF = 114 Lektionen).
B)
Erfahrungen der Gemeinschaft in von der Gemeinde organisierten Freizeiten, Wochenenden, Retraiten und ähnlichen Veranstaltungen: 10-20 Lektionen.
C)
Besuch und Mitgestaltung von Gottesdiensten in der Kirchgemeinde: 10-20 Lektionen.
D)
diakonische Erfahrungen in der Kirchgemeinde/Dienst am Nächsten (Mithilfe und Gestaltung von Fastensuppen, Kampagnen Brot für alle, HEKS- Aktionen, Besuche bei älteren Menschen etc.): 10-20 Lektionen.
1.
Die Vorbereitung auf die Konfirmation umfasst total 160 Lektionen, verteilt auf drei Jahre (7.-9. Schuljahr).
2.
Der Kirchgemeinderat informiert die Eltern in angemessener Weise über die Ausgestaltung des KUF in der Gemeinde.
3.
Voraussetzung für die Konfirmation sind die Taufe, der Besuch des Unterrichts und die Erfüllung der in diesen Richtlinien festgehaltenen Bedingungen (siehe KO Art. 62. Abs. 2). Nicht Getaufte können um die Taufe während der Unterrichtszeit oder an der Konfirmation bitten.
4.
Wenn ein Jugendlicher aus nachvollziehbaren Gründen den katechetischen Bildungsgang nicht vollständig besuchen konnte und dennoch konfirmiert werden möchte, so bietet der Kirchgemeinderat eine angemessene Kompensation an. (Siehe auch KO Art. 59. Abs. 2).
5.
Zuständig für die Umsetzung dieser Richtlinien ist der Kirchgemeinderat in der Kirchgemeinde.
6.
Der Kirchgemeinderat informiert den Synodalrat über den Bildungsgang in der Kirchgemeinde per Ende 2010, dann alle 3 Jahre.