2.40.50.1
Rechtstexte ref-fr.ch
Reglement über die Kommission der Evangelisch-reformierten Seelsorge der Universität Freiburg
(Seelsorge Universität: Kommissionsreglement)
vom 29. Mai 2012
Das Rektorat der Universität Freiburg und die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Freiburg, vertreten durch den Synodalrat und den Kirchgemeinderat, der von ihm mit der Seelsorge beauftragten Kirchgemeinde
gestützt auf:
die Rahmenvereinbarung vom 3. Mai 2005 über die Ausübung der Römisch-katholischen und der Evangelisch-reformierten Seelsorge in den staatlichen Anstalten;
Artikel 65 Absatz 4, Buchstabe e, der Statuten vom 31. März 2000 der Universität (Stand am 12. März 2012);
die Artikel 22 Absatz 1, Buchstabe c, und 23 des Gesetzes vom 26. September 1990 über die Beziehungen zwischen den Kirchen und dem Staat;
Artikel 10 der Leistungsvereinbarung vom 29. Mai 2012 zur Ausübung der Evangelisch-reformierten Seelsorge an der Universität Freiburg;
beschliessen:
Artikel 1
Kommission der Evangelisch-reformierten Seelsorge
Artikel 2
Aufgaben der Kommission
Nr. kant. Rechtssammlung: SGF 5.4.1