4.2.2.1

Synodalrat: Profil, Auftrag, Ressorts
4.2.2.1
Rechtstexte ref-fr.ch

Der Synodalrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Freiburg (Profil, Auftrag, Ressorts)

(Synodalrat: Profil, Auftrag, Ressorts)
vom 24. Januar 2024
Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Freiburg
Eglise évangélique réformée du canton de Fribourg

Synodalrat - Conseil synodal
Kirchenkanzlei - Chancellerie
Auftrag
2.1 § 30, 2.1 § 31, 2.2 § 124, 2.2 § 143 Der Synodalrat ist die ausführende Behörde der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Freiburg. Er sorgt für die Einheit der Kirche und vertritt sie gegen aussen. Er ist der Synode für seine Amtsführung verantwortlich.

Der Synodalrat besteht aus sieben Kirchengliedern, von denen drei ordinierte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter sind. Jedes Mitglied des Synodalrates trägt als Teil der Kollegialbehörde die gefällten Entscheide mit. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Wiederwahl ist möglich (Kirchenverfassung Artikel 30 Synodalrat und Artikel 31 Zusammensetzung).

In der Mitte der Legislaturperiode wählt die Synode die Mitglieder des Synodalrates und anschliessend aus dessen Mitte die Präsidentin oder den Präsidenten (Kirchenordnung Artikel 124 Wahl des Synodalrats).

Artikel 143 der Kirchenordnung (KO) beschreibt die Aufgaben des Synodalrats.
Die weiteren Artikel zum Synodalrat finden sich in den Artikeln 141 bis 156 der KO.

In den Synodalrat können alle volljährigen Mitglieder der ev.-ref. Kirche des Kantons Freiburg gewählt werden.
Der Synodalrat als Gremium
In der Regel:
• findet alle 2-3 Wochen eine Synodalratssitzung statt. Vor den Synoden ist der Sitzungsrhythmus kürzer (rund 22 Sitzungen/Jahr).
• finden während den Schulferien keine Sitzungen statt.
• finden die Sitzungen vorwiegend am Mittwochnachmittag 14-18h statt. Bei knappen Fristen werden manchmal Zirkularbeschlüsse organisiert. Diese werden dann in den ordentlichen Sitzungen bestätigt.
• nimmt der Synodalrat an fünf jährlichen Synoden teil.
• findet pro Jahr eine Retraite statt.
• findet pro Jahr ein Familienausflug statt.
Ressortsystem
2 Der Synodalrat arbeitet als Kollegialbehörde mit Ressortsystem: (www.ref-fr.ch/dok/19449)
3 Dem Synodalrat sind die Kirchenkanzlei, zwei Fachstellen, vier Seelsorgen sowie neun synodalrätliche Kommissionen angegliedert.

Der Synodalrat arbeitet mit und nach den Legislaturzielen und dem Tätigkeitsprogramm des Synodalrats.
Der Synodalrat als einzelnes Mitglied
Jedem Mitglied des Synodalrats obliegt die strategische und operative Verantwortung seines Ressorts.
Jedes Mitglied des Synodalrats
• arbeitet auch operativ in und für sein Ressort.
• ist für die ressorteigenen Kommissionen verantwortlich.
• ist verantwortlich für die ressorteigenen integrierten Kommissionen (Diakonie, Mission).
• sitzt in externen Kommissionen, die mit seinem Ressort in Verbindung stehen (Religionsunterricht, Seelsorge, Cérécaf,...)
• ist Kontakt- und Ansprechperson für 1-5 Kirchgemeinden.
• versteht mindestens die andere Amtssprache.
• kann als Anwender einen Computer bedienen und ist bereit die Online-Tools zu lernen.
• kann mit gebräuchlichen Computerprogrammen arbeiten.
• versteht sich als Mitglied der Kollegialbehörde und arbeitet je nach Dossier mit den verschiedenen Kollegen zusammen.
Zeitlicher Rahmen - Entschädigung
Folgende Prinzipien gelten: Es werden alle gleich behandelt, die Funktion und nicht der Aufwand wird entschädigt, es gibt keine Überstundenentschädigung.

Zusätzlicher zeitlicher Aufwand fällt an durch:
• Synoden, Kommissionssitzungen, Runde Tische,
Besuche in den zugeteilten Kirchgemeinden, Mitgliedschaften in Delegationen etc.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Synodalrats
Rechtstexte 4.2.2 Synodalrat: Pensen, Einstufung
Ergänzende Ausführungen
Grundsätzliches
2.2 § 142 Abs. 4 Allgemeine Aufgabenverteilung und VZÄ-Dotierung in Anwendung von Artikel 142 Absatz 4 KO (Beschluss des Synodalrats 190/17 vom 13. Dezember 2017).

Zu berücksichtigende Grundsätze:
Gleichbehandlung der Ratsmitglieder. Die Funktion wird entschädigt, nicht der Zeitaufwand; es gibt keine Überstundenentschädigung.

Die Synodalräte/Innen können die 11 Ressorts und die Betreuung der 16 Kirchgemeinden untereinander aufteilen, wobei das grundsätzliche Minimum zu beachten ist (Synodebeschluss Ziffer 3 erster Spiegelstrich).

Ein Mitglied des Synodalrates kann 1 bis 3 Ressorts und 1 bis 5 Kirchgemeinden übernehmen.

Zusätzliche Einsatzzeit (für alle Mitglieder) kann entstehen aufgrund von:
Synoden, Kommissionssitzungen, Runde Tische, Besuche in den zugeteilten Kirchgemeinden, Mitgliedschaft in Delegationen usw.

Vorgehen bei Einkünften oder Honoraren von Dritten für besondere Leistungen im Rahmen der offiziellen Funktion als Synodalrätin oder Synodalrat:
Jede Synodalrätin und jeder Synodalrat meldet ihre/seine Entschädigungen mittels Abrechnung oder Lohnausweis der Kantonalkirche, zahlt sie aber nicht zurück. Diese werden angerechnet, wenn sie kumuliert den Betrag von Fr. 1'000. - pro Jahr überschreiten, mit dem Lohn im darauffolgenden Jahr verrechnet (Beschluss des Synodalrats 17/17 vom 8. Februar 2017)
Aufgaben des Synodalrates: Ressorts
Jedes der 11 Ressort wird mit 10 % ausgestattet (Total 110 %).

Mögliche Anzahl Ressorts pro Ratsmitglied: 1 bis 3.
Einstufung für den Synodalrat, ohne Präsidium (Klasse/Stufe):
Ressorts: 23/12.
Aufgaben des Synodalrates: Kirchgemeinden
Die Kirchengemeinden erhalten eine Stelle mit einem Beschäftigungsgrad von jeweils 1 % (insgesamt 16 %).
Laufende Arbeit: 19 Stunden pro Jahr.

Komplexe Situationen, die zu Dossiers werden, die den gesamten Rat betreffen, sind davon zu unterscheiden.

Anzahl Kirchgemeinden pro Ratsmitglied: 1 bis 5.
Einstufung für den Synodalrat, ohne Präsidium:
Kirchgemeinden, (Klasse/Stufe): 23/12
Präsidium des Synodalrates
Das Präsidium wird mit 69 % gewichtet (ohne Kirchgemeinde).

Die Salärklasse dieses Postens entspricht einem Pfarrerlohn, ordiniert, die Einstufung dem Dienstalter des/ der Inhaberin des Amtes Synodalratspräsidium. Sie wird gemäss der Lohnskala des Staatspersonals des Kts. Freiburg angesetzt.
Einstufung des Präsidiums (Klasse/Stufe): max. 24/20.
Vizepräsidium des Synodalrates
Das Vizepräsidium wird mit 5 % gewichtet.
Einstufung des Vizepräsidiums (Klasse/Stufe): 23/12.
Anmerkung
Ressortverteilung: www.ref-fr.ch/dok/19449

Pensen: www.ref-fr.ch/dok/30653

Zur Web-Seite des Synodalrats: www.ref-fr.ch/synodalrat
Auszug Kirchenverfassung
30
Synodalrat
31
Zusammensetzung (Synodalrat)
Auszug Kirchenordnung
141
Wahl (Synodalrat)
143
Aufgaben (Synodalrat)
144
Verwaltung
145
Einberufung (Synodalrat)
146
Verhandlungen (Synodalrat)
147
Amtsgeheimnis (Synodalrat)
148
Information
149
Delegationen (Synodalrat)
150
Unterstützung (der Kirchgemeinden)
151
Disziplinarische Aufsicht
152
Oberaufsicht über die Kirchgemeinden
153
Massnahmen bei Unregelmässigkeiten
155
Beschwerden
156
Vergütungen
Stand Januar 2024
Der Synodalrat